AGB

 

Anmeldung

Die Anmeldung muss schriftlich, am einfachsten per Mail erfolgen. Die Anmeldung wird mit der schriftlichen Bestätigung und Rechnungsausstellung verbindlich. Der Anmelder hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen.

 

Leistungen

Die Leistung ergeben sich aus der Beschreibung des Angebots (Internet-Homepage) und den entsprechenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Diese Angaben sind für uns selbstverständlich bindend. Wir sind jedoch berechtigt, einzelne Leistungen aus der Reisebeschreibung aus rechtlich zulässigen Gründen zu verändern, wenn sie zur reibungslosen Durchführung der Reise notwendig erscheinen. Dies betrifft insbesondere Änderungen im ursprünglich geplanten Tourenverlauf aufgrund von Naturereignissen (Höhere Gewalt) und bei deutlich erkennbarer Nicht-Geeignetheit der Teilnehmer. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn die Änderungen zumutbar sind und den Gesamtcharakter der Tour nicht wesentlich verändern. Ansonsten behält sich der Veranstalter hat Recht vor, einzelne Teilnehmer vom weiteren Verlauf der Veranstaltung/ Tour auszuschließen, wenn sie aufgrund von deutlich erkennbarer Ungeeignetheit den weiteren Verlauf zu stark beeinträchtigen würden. Über etwaige Änderungen des Leistungsangebots vor Vertragsabschluß wird der Kunde von uns unverzüglich informiert.


Zahlung

Bitte überweise den Anzahlungsbetrag (10% des Reisepreises, mindestens jedoch 100.- Euro) sofort nach Erhalt der Rechnung. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei kurzfristiger Anmeldung ist der Gesamtpreis mit der Anmeldung zu entrichten.


Die Kosten bei Auslandsüberweisungen hat der Absender zu tragen. Bei Nichteingang der Anzahlung innerhalb von 10 Tagen sind wir berechtigt, über den gebuchten Platz anderweitig zu verfügen.

 

Rücktritt

Du kannst jederzeit zurücktreten, bitte erkläre deinen Rücktritt schriftlich. Aufgrund unserer Aufwendungen entstehen jedoch folgende Stornogebühren: Bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung 10%, mindestens 100.- Euro, bis 14 Tage 50%, bis 7 Tage 80%, danach 100% der Reiseleistungen.


Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Es steht Dir frei uns nachzuweisen, dass kein oder aber ein geringerer Schaden als in den Storno-Pauschalen vereinbart wurde, eingetreten ist.

 

Umbuchungen

Umbuchungen sind, mit Zustimmung des Veranstalters, grundsätzlich möglich. Diese sind jedoch, je nach Aufwand, kostenpflichtig. Bei Umbuchungen stellen wir dir unsere zusätzlich anfallenden Bearbeitungskosten, mindestens jedoch 25.- Euro in Rechnung.
Wird ein Ersatzteilnehmer gestellt, kann der Veranstalter dem Wechsel des Teilnehmers widersprechen, wenn dieser den Anforderungen der Reise nicht entspricht.

 

Nicht in Anspruch genommene Leitungen

Können vom Teilnehmer einzelne Reiseleitungen infolge von Höherer Gewalt (Wetterbedingungen, Verletzungen, vorzeitige Rückreise) nicht genutzt werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung der nicht genutzten Leistungen.

 

Reisebedingungen für "Vermittlungsleistungen"

Treten wir lediglich als Vermittler einzelner Reiseleistungen (wie etwa Hotelbuchung, Gepäcktransport, Shuttledienste, etc.) auf, so gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen des Vertragspartners. Auf Anfrage stellen wir die AGB der Vertragspartner zur Verfügung.

 

Gewährleistung/ Mitwirkungspflicht

Sollte während der Reise Mängel auftreten, müssen diese unverzüglich dem Reiseleiter (Guide) angezeigt werden. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Ansprüche wegen Nicht-Erbringung oder nicht vertragsmäßige Erbringung von Reiseleistungen müssen innerhalb eines Monats nach Reiseende gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evt. Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.


Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und nGesundheitsvorschriften ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Alle Nachteile aus der Nicht-Befolgung dieser Vorschriften gehen zu Lasten des Teilnehmers, nicht des Veranstalters.

 

Veranstaltung

Sofern keine anderweitigen Absprachen getroffen wurden, findet eine Veranstaltung nur statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl erfüllt ist. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt bis zwei Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Du erhältst dann bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, weitere Ansprüche gegen uns bestehen nicht. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Leistungsniveau hinsichtlich Kondition und Fahrtechnik. Diese bestimmt sich im Rahmen einer Gruppenveranstaltung letztlich durch die richtige Einschätzung (gemäß Ausschreibung) der Teilnehmer selbst.

Bei eindeutigen Anzeichen von Ungeeignetheit für die Veranstaltung hat der Veranstalter die Berechtigung noch zu Beginn und auch während der Veranstaltung einen Teilnehmer ganz oder teilweise vom Programm auszuschließen; es steht dem ausgeschlossenen Teilnehmer frei uns nachzuweisen, dass durch seine Nicht-Teilnahme Aufwendungen eingespart wurden. Ein genereller Anspruch auf Erstattung des Reisepreises besteht jedoch nicht.


Der Teilnehmer verpflichtet sich, die bekanntgegebenen Verhaltensregeln zu beachten und den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten.Teilnehmer, die eine bereits begonnene Veranstaltung vorzeitig aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen abbrechen, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Es wird daher der Abschluß einer sogenannten "Reiseabbruchsversicherung" empfohlen (diese entschädigt den Teilnehmer bei einer bereits angetretenen und abgebrochenen Reise). Reiserücktrittsversicherungen entschädigen nur vor Reiseantritt.

 

Haftung

Unsere Haftung für die vereinbarten Reiseleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

 

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass MTB-Fahren auch bei sachgerechter Ausübung mit Gefahren verbunden ist. Auf unseren MTB-Touren gilt Helmpflicht!  Der Teilnehmer sollte sich während der Tour in guter körperlicher und mentaler Verfassung befinden und informiert den Veranstalter/ Guide vor Reiseantritt über Krankheiten, die seine Eignung für die Veranstaltung oder den bloßen Aufenthalt im Wald beeinträchtigen könnten (z.B. Epilepsie, starkes Asthma, Herz-Kreiskauf-Erkrankungen, Allergien gegen Bienenstiche, Naturstoffe).


Die generelle Eignung für die jeweilige Tour/ Veranstaltung sollte vor Buchung mit dem Veranstalter abgeklärt werden. Im Zweifel sollte ein Arzt konsultiert werden, um zweifelsfrei abzuklären, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für die jeweilige Tour gegeben sind.


Mit der Buchungsbestätigung entbindet der Teilnehmer den Veranstalter und seine Trainer von Haftungsansprüchen für Schäden, soweit sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Bei MTB-Veranstaltungen ist jeder selbst für seine Fahrweise und für die Anmeldung in einer seinem Fahrkönnen entsprechenden Gruppe sowie für seine körperliche Eignung verantwortlich. Der Genuß von alkoholischen Getränken vor Ankunft in der Unterkunft ist nicht erwünscht. Für die Einhaltung der Anweisungen und Vorkehrungen ist letztlich der Tourenteilnehmer selbst verantwortlich, ebenso für Schäden die er sich selbst zuzieht oder anderen Teilnehmern zufügt. Deshalb wird der Abschluss einer Haftpflicht-, Unfall-, sowie bei Bedarf einer Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen. Die Touren unterliegen nicht auch zuletzt den Gesetzen der Natur mit den entsprechenden Risiken (Hagel, Gewitter, etc.). Der Tourleiter ist bestrebt, die Gefahren für den Teilnehmer so gering wie möglich zu halten. Ferner wird eine Haftung für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, ausgeschlossen.

 

Fotos

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung gemachte Fotosaufnahmen für Werbezwecke seitens des Veranstalters genutzt werden dürfen. Ist der Teilnehmer damit nicht einverstanden, sollte er dies dem Veranstalter vorher schriftlich mitteilen.

 

"Salvatorische Klausel"

Sofern eine AGB-Bestimmung unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand des Veranstalters ist Stuttgart.